Sowohl die Fans des 43-jährigen Justin Timberlake als auch seine Frau Jessica Biel können aufatmen. Der Sänger muss nicht ins Gefängnis, was durchaus wahrscheinlich schien. Außerdem wird er nicht einmal eine Bewährungsstrafe erhalten. Viele hatten gedacht, dass eine Bewährung das beste Ergebnis in seinem Fall wäre. Doch Edward Beck, Timberlakes Anwalt, konnte durch sein außergewöhnliches Können in seinem Beruf eine Änderung der Formulierung der Anklage erreichen.

Die Situation begann, als Justin im Juni dieses Jahres in Sag Harbor, New York, verhaftet wurde. Der festnehmende Beamte behauptete, dass Timberlake unter Alkoholeinfluss gefahren sei. Der Beamte stoppte sein Fahrzeug, nachdem er bemerkt hatte, dass der Sänger an einer roten Ampel nicht angehalten hatte und auf der falschen Straßenseite fuhr. Als Justin wie vom Beamten angewiesen aus dem Auto stieg, roch er stark nach Alkohol. Laut dem Beamten war Timberlakes Aussprache undeutlich und er war unsicher auf den Beinen. Darüber hinaus verweigerte der Sänger einen Alkoholtest, was in den USA ein schweres Vergehen ist

Daraufhin wurde Justin wegen Trunkenheit am Steuer angeklagt, was möglicherweise eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen würde. Der Anwalt des Sängers konnte jedoch einen Deal mit den Staatsanwälten aushandeln. Daraufhin stimmte Justin, der zunächst bestritt, betrunken gewesen zu sein, einer modifizierten Anklage zu. Ihm wird nun „Fahren unter Fahruntüchtigkeit“ vorgeworfen, was juristisch gesehen bedeutet, dass er zwar betrunken war, aber nicht übermäßig. Diese neue Anklage hat den Fall drastisch verändert. Die geänderte Anklage gilt als schwerwiegender Verkehrsverstoß und nicht als Straftat wie Trunkenheit am Steuer. Justin muss nun nur noch eine Geldstrafe zahlen, die angesichts seines Einkommens lächerlich gering ist – zwischen 300 und 500 Dollar. Der genaue Betrag wird bei der nächsten Gerichtsverhandlung festgelegt.