Als die Nachricht bekannt wurde, dass der US-Geheimdienst NSA die Kommunikation von Angela Merkel überwacht haben soll, war die Aufregung groß. Es ging schließlich nicht um irgendeinen Politiker, sondern um die damalige deutsche Bundeskanzlerin – und um einen engen Verbündeten der Vereinigten Staaten. Der Fall stellte eine unbequeme Frage in den Raum: Wo endet Nachrichtendienst und wo beginnt ein Eingriff in die Privatsphäre eines befreundeten Staates?
Im Mittelpunkt des Skandals standen dabei nicht nur Telefongespräche. Auch elektronische Nachrichten und sogenannte Metadaten spielten eine wichtige Rolle. Dazu gehören beispielsweise die Telefonnummern der Gesprächsteilnehmer, internationale Kennungen von Mobilfunknutzern, die Zeit eines Anrufs und dessen Dauer. Die eigentlichen Inhalte eines Gesprächs sind also nicht immer notwendig, um ein detailliertes Bild über Kommunikationswege zu erhalten.
Der amerikanische Senat reagierte damals auf die breite öffentliche Debatte über die Überwachungspraxis. Der Geheimdienstausschuss bestätigte Ende Oktober die rechtliche Grundlage umfangreicher Maßnahmen zur Sammlung von Telefondaten. Gleichzeitig wurden Regeln vorgesehen, die den Zugriff auf bestimmte Datensätze stärker begrenzen sollten.
Unter anderem sollten Nachrichtendienste bei der Suche nach den Daten eines konkreten Anschlusses gewichtige Hinweise auf einen Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten vorlegen. Außerdem wurde festgelegt, dass bestimmte Metadaten nicht unbegrenzt gespeichert werden dürfen. Für ältere Informationen waren zusätzliche Genehmigungen vorgesehen.
Doch damit war der Streit keineswegs beendet.
Denn gleichzeitig gab es im Kongress Politiker aus unterschiedlichen politischen Lagern, die genau das Gegenteil forderten: Sie wollten die massenhafte Sammlung von Telefon-Metadaten grundsätzlich zurückfahren oder beenden. Die Debatte zeigte, wie tief die Gesellschaft inzwischen über die Grenzen staatlicher Überwachung gespalten war.
Die Regierung Barack Obamas verteidigte die Maßnahmen dagegen mit dem Argument, dass die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen eine solche Sammlung unter bestimmten Voraussetzungen erlaubten. Befürworter der Überwachung sahen darin ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen Terrorismus und Spionage.
Kritiker stellten eine grundlegend andere Frage: Kann wirklich die Überwachung praktisch aller Telefonverbindungen damit gerechtfertigt werden, dass einzelne Daten irgendwann für die Arbeit von Geheimdiensten nützlich sein könnten?
Genau an diesem Punkt wurde der Fall Angela Merkel besonders brisant.
Denn bei der Überwachung einer Regierungschefin eines befreundeten Staates ging es nicht mehr nur um die allgemeine Sammlung von Informationen. Es ging um die Frage, welchen Wert persönliche Informationen über einen ausländischen Regierungschef für einen Nachrichtendienst tatsächlich haben können.
Mit dieser Frage beschäftigte sich auch Fritz Ermarth, ein ehemaliger CIA-Analyst, der früher den National Intelligence Council geleitet hatte. Seine Einschätzung fällt deutlich differenzierter aus, als es die öffentliche Empörung zunächst vermuten ließ.
Ermarth verwies darauf, dass Geheimdienste befreundeter Staaten seit Jahrzehnten Informationen miteinander austauschen und gleichzeitig auch die Aktivitäten anderer Staaten beobachten. In der modernen Welt der elektronischen Kommunikation sei es außerdem äußerst schwierig geworden, klare Grenzen zwischen „erlaubter“ und „unerlaubter“ Überwachung zu ziehen.
Wenn beispielsweise ein europäischer Geheimdienst einen europäischen Staatsbürger überwacht, der mit einem Amerikaner kommuniziert, können dabei automatisch Informationen über den amerikanischen Gesprächspartner entstehen. Umgekehrt gilt dasselbe für amerikanische Überwachungsmaßnahmen.
Nach Ermarths Einschätzung wäre es deshalb naiv anzunehmen, dass Nachrichtendienste befreundeter Staaten grundsätzlich auf gegenseitige Beobachtung verzichten.
Besonders interessant ist dabei seine Erklärung, warum Informationen über einen ausländischen Regierungschef überhaupt wertvoll sein können. Nachrichtendienste interessieren sich nicht nur für militärische Geheimnisse. Auch politische Entscheidungen, persönliche Einschätzungen, Verhandlungstaktiken und mögliche Reaktionen eines Staatschefs können für die eigene Regierung von Bedeutung sein.
Ermarth verwies in diesem Zusammenhang auf einen historischen Fall aus den 1990er-Jahren. Damals soll die russische Seite Informationen über ein privates Gespräch des damaligen US-Präsidenten Bill Clinton und Monica Lewinsky erhalten haben. Der ehemalige Geheimdienstler nutzte dieses Beispiel, um zu zeigen, welchen politischen Wert abgefangene Informationen selbst dann haben können, wenn sie nicht unmittelbar mit militärischen oder sicherheitspolitischen Fragen zusammenhängen.
Gleichzeitig betonte er, dass Nachrichtendienst nicht gleich Nachrichtendienst sei. Für ihn besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen der technischen Überwachung staatlicher Einrichtungen und der Anwerbung eines Informanten innerhalb eines verbündeten Landes.
Gerade deshalb sei ein möglicher Agent im unmittelbaren Umfeld eines Regierungschefs eine wesentlich heiklere Angelegenheit als die technische Informationsgewinnung.
Auch die Frage, ob Angela Merkel persönlich vor der Möglichkeit einer Überwachung geschützt gewesen sei, beantwortete Ermarth mit einer nüchternen Einschätzung. In einer Welt, in der Mobiltelefone ständig mit Kommunikationsnetzen verbunden sind, sei es technisch keineswegs außergewöhnlich, elektronische Kommunikation abzufangen.
Interessant ist dabei, dass Ermarth nicht davon ausging, die NSA habe eigenmächtig gehandelt. Eine Überwachungsaktion mit einem solchen politischen Risiko hätte seiner Einschätzung nach kaum ohne die Kenntnis beziehungsweise Zustimmung verschiedener Stellen der amerikanischen Regierung durchgeführt werden können.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass der damalige US-Präsident Barack Obama persönlich jedes Detail gekannt haben musste.
Gerade hier lag eines der großen Probleme des Falles: Je höher die politische Bedeutung einer Überwachungsaktion, desto größer ist auch das Risiko, dass ihre Entdeckung diplomatische Folgen hat.
Und genau diese Folgen traten schließlich ein.
Der Fall Merkel beschädigte das Vertrauen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten. Die Affäre machte außerdem deutlich, wie schwierig es ist, im digitalen Zeitalter zwischen befreundeten Staaten klare Grenzen für Nachrichtendienste zu ziehen.
Doch am Ende kommt Ermarth zu einer bemerkenswerten Unterscheidung.
Auf die Frage, ob sich die Überwachung Angela Merkels aus seiner Sicht gelohnt habe, fällt seine Einschätzung eindeutig aus: Nein. Bei der Bundeskanzlerin habe der mögliche politische Schaden den Nutzen überstiegen. Man habe damit ein wichtiges Verhältnis zu einem Verbündeten belastet, ohne dass ein entsprechender sicherheitspolitischer Gewinn erkennbar geworden sei.
Gleichzeitig wollte er daraus kein allgemeines Verbot jeder Überwachung ausländischer Staats- und Regierungschefs ableiten. Genau darin liege die schwierige „Grauzone“ der Geheimdienstarbeit: Nicht jede Maßnahme lasse sich nach denselben Kriterien beurteilen.
Sein grundsätzlicher Gedanke lautet deshalb nicht, dass Geheimdienste überhaupt keine Informationen über befreundete Staaten sammeln sollten. Vielmehr müssten sie unterscheiden, welche Maßnahmen tatsächlich einen sicherheitspolitischen Nutzen bringen und welche am Ende mehr Schaden als Vorteil verursachen.
Und genau deshalb bleibt der Fall Angela Merkel bis heute ein besonders aufschlussreiches Beispiel für das Dilemma moderner Nachrichtendienste: Technisch mag vieles möglich sein – politisch ist längst nicht alles sinnvoll.