Karl Lagerfelds (†85) millionenschweres Testament sorgt knapp sieben Jahre nach dem Tod der Modeikone für neue Spannungen im Erbfall. Der legendäre Designer, der sein Vermögen und seine persönlichen Besitztümer in einem letzten Willen geregelt hatte, sieht sich jetzt einer Anfechtung seines Testaments gegenüber, die das bislang als erledigt angesehene Erbe wieder in Frage stellt.
Wie aus einem jüngst aufgetauchten Schreiben hervorgeht, wurde der ursprüngliche Text des Testaments juristisch angefochten – und damit stehen die Rechte der eingesetzten Erben nun auf wackligen Füßen. In dem Dokument heißt es wörtlich, dass die Auslegung dieses Testaments „angefochten“ werde und es somit unzureichende Klarheit darüber gebe, wem das Vermögen von Lagerfeld tatsächlich zusteht.

Ursprünglich hatte Lagerfeld verfügt, dass sieben seiner engsten Vertrauten – darunter unter anderem Françoise Caçote, die pflegende Bezugsperson seiner berühmten Katze Choupette – zum Kreis der Erben gehören sollten. Blutverwandte wie Nichten oder Neffen waren im Testament nicht bedacht, was bereits damals für Überraschung in Mode- und Promikreisen sorgte.
Doch nun hat der monegassische Testamentsvollstrecker Christian Boisson offenbar Kontakt zu den noch lebenden gesetzlichen Erben aufgenommen, die möglicherweise Ansprüche auf Teile des Lagerfeld-Nachlasses geltend machen könnten. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Rechte dieser gesetzlichen Erben „derzeit ungewiss“ seien, was bei vielen Beobachtern Fragen darüber aufwirft, ob bisherige Erben wie Caçote oder andere enge Weggefährten ihren Anteil tatsächlich behalten werden dürfen.

Warum das Testament angefochten wurde, ist bislang nicht offiziell bekanntgegeben worden. Experten mutmaßen jedoch, dass juristische Argumente zur Testierfähigkeit oder Unklarheiten im ursprünglichen Dokument selbst Anlass zu dieser Anfechtung bieten könnten – was in Erbfällen dieser Größenordnung nicht ungewöhnlich ist.
Der Streit um das Vermögen des Modeschöpfers hat damit eine neue Wendung genommen: Was einst als Abschluss eines prominenten Lebenswerkes galt, steht nun wieder auf juristischem Prüfstand. Beobachter spekulieren, dass ein möglicher Teil des Erbes – vielleicht sogar Teile des beträchtlichen Vermögens, das auf mehrere Hundert Millionen Euro geschätzt wird – am Ende an gesetzliche Erben gehen könnte, die bisher außen vor geblieben waren.

Während Lagerfeld selbst bis zu seinem Tod 2019 weitreichende Verfügungen getroffen hat, bleiben die überraschenden Entwicklungen rund um seine Nachlassverwaltung ein Thema, das sowohl Mode-Insider als auch Erbrechtsexperten genau beobachten. Schließlich handelt es sich um einen der bedeutendsten Nachlässe der Modegeschichte – und seine endgültige Verteilung ist noch längst nicht entschieden.